Zurzeit bereiten die Kreisumweltschutzbehörden Verordnungen vor zur Regelung der Bedingungen für den Eintritt und das Verhalten von Besuchern in den für die Öffentlichkeit frei zugänglichen Höhlen. Das Verzeichnis der für die Öffentlichkeit frei zugänglichen Höhlen und ihre Lokalisierung werden Teil der Verordnungen sein.